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1 λειτο υργός
λειτο υργός, öffentliche, dem Volke nützliche Geschäfte verrichtend, wie δημιουργός, von den Liktoren, Plut. Rom. 16. Bes. bei Pol. die Arbeiter, Handwerker im Heere, 3, 93, 5; Plut. Hsr. 16. – In den Inscr. öfter der dem Staate einen Dienst leistet, bes. ein öffentliches Amt auf eigene Kosten verwaltet. – N. T u. K. S.. der Diener Gottes, der den Gottesdienst besorgt.
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2 λειτο υργός
λειτο υργός, öffentliche, dem Volke nützliche Geschäfte verrichtend, wie δημιουργός, von den Liktoren. Bes. die Arbeiter, Handwerker im Heere. In den Inscr. öfter der dem Staate einen Dienst leistet, bes. ein öffentliches Amt auf eigene Kosten verwaltet; der Diener Gottes, der den Gottesdienst besorgt